Photovoltaikanlagen - vertraglicher Ärger ?
Problem Lieferschwierigkeiten:
Gegenwärtig kommt es bei einigen Lieferanten von Photovoltaikanlagen teilweise trotz Vorfinanzierung durch den Auftraggeber zu erheblichen Lieferschwierigkeiten bis zu Lieferausfällen.
In solchen Fällen sollte nicht zu lange abgewartet werden, sondern der Lieferant unter Fristsetzung zur Leistung aufgefordert werden.
Gegebenenfalls kommt Widerruf, Rücktritt oder Kündigung des Vertrages und Rückabwicklung in Betracht.
Hierbei kommt es zu verschiedenen Schwierigkeiten wie halb fertig gebauten Anlagen, notwendige Demontage und Rückbau.
Generell sollten nach Möglichkeit Teilzahlungen nach Leistungsstand vereinbart werden und Sicherheiten vereinbart werden.