Rechtsanwalt Schlüter steht Ihnen in den unten genannten Bereichen zur Verfügung. Er hat den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs IT-Recht bei der Deutschen Anwaltsakademie absolviert.
Wenn Sie eine Abmahnung oder Post vom Anwalt z.B. wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen haben, kann Untätigkeit zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Oft ist aber unklar , ob überhaupt eine rechtswidrige Handlung vorliegt und falls ja, wer diese begangen hat. Rechtsanwaltliche Hilfe ist hier erforderlich, um nicht zu Unrecht verurteilt und zu Kosten herangezogen zu werden.
Bei geposteten oder hochgeladenen Beiträgen z.B. bei Facebook, Twitter oder YouTube droht rechtliche Haftung.
So können etwa die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt sein.
Mit Hilfe eines Rechtsanwalts können rechtsverletzende Inhalte gelöscht werden.
Soziale Netzwerke werden heutzutage aber auch immer stärker seitens des Gesetzgebers reguliert und neigen daher zum "Overblocking", sei es durch menschliche Mitarbeiter oder gleich durch einen Algorithmus.
Ihre verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungs- und Kommunikationsfreiheit kann jedoch verteidigt werden und gegen eine rechtswidrige Löschung eines Beitrags oder gegen eine Nutzersperrung vorgegangen werden.
Bei Ärger mit dem Telefon- oder Internetanbieter prüft RA Schlüter für Sie z.B. Kündigungsmöglichkeiten oder möglicherweise überhöhte Rechnungen. Wie so häufig kommt es dabei meistens auf das Kleingedruckte an.
RA Schlüter kann auch bei Rechtsproblemen beim Betrieb eines eigenen Webshops helfen, z.B. bei ungerechtfertigten Unternehmensbewertungen .