Yachtkauf: nicht den Tatsachen entsprechende Zusicherung "fahrbereit" berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag  - OLG Brandenburg 5 U 54/08 29.1.2009

Das OLG entschied , dass die Zusicherung der Fahrbereitschaft einer Motoryacht im Rahmen des Kaufvertrages durch den Verkäufer zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigt, wenn Fahrbereitschaft aufgrund eines Motorschadens nicht besteht.


Hier wies der Ladeluftkühler nach Auffassung des Gerichtssachverständigen  einen Frostschaden auf.

Verformungen seien  durch die sprengende Wirkung von Eis hervorgerufen worden. Der Ladeluftkühlereinsatz sei im Bereich der unteren Wendekammer deformiert und undicht. Das Ladeluftkühlergehäuse sei geplatzt und zeige im Inneren Korrosionsspuren auf. Offensichtlich sei Seewasser in die Verbrennungsluft über den Ladeluftkühler
eingetreten.


Das OLG verwies die Sache allerdings zurück ans Landgericht, um noch zu klären, ob die vom Beklagten behauptete ordnungsgemäße Einwinterung erfolgt war und ob es sich bei dem begutachteten überhaupt um den ursprünglich eingebauten und verkauften Ladeluftkühler handelte.