Abofallen
Das Internet ist voll von unseriösen und illegalen Angeboten. Nur zu leicht hängt man in einem Vertrag drin, den man nicht gewollt hat oder erhält völlig überhöhte Rechnungen. Unten finden Sie einige Beispiele.
Partner-vermittlungen: unwirksame AGB-Klauseln
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Partnervermittlungen enthalten oft automatische Verlängerungsklauseln.
Diese sind im Zusammenhang mit mehrmonatigen Kündigungsfristen oft unwirksam, wie in zahlreichen Gerichtsurteilen bereits entschieden wurde, denn Partnervermittlungsverträge sind im Gegensatz zu anderen Dauerschuldverhältnissen wie zB Fitnessstudioverträgen idR nicht auf eine Dauerleistung angelegt, denn der Kunde hofft, nach erfolgreicher Vermittlung die Dienste nicht weiter zu benötigen.
Mitgliedsbeiträge, die im Wege der automatischen Verlängerung bereits abgebucht wurden, können mit Anwaltshilfe zurückgeholt werden .