Gepäckverlust und -Beschädigung
Die Fluggesellschaft haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Gepäck, das sich in ihrer Obhut befand bis zu 1288 Sonderziehungsrechten, das entsprach am 7.10.2022 1.854,72 €.
Bei Leichtfertigkeit haftet sie unbegrenzt. Bei Beschädigung muß der Reisende unverzüglich, bei aufgegebenem Gepäck spätestens innerhalb 7 Tagen schriftlich den Schaden anzeigen .
Maßgebliche Rechtsgrundlage ist in Europa das Montrealer Übereinkommen von 1999.
Tipps:
-Schaden oder Verlust unverzüglich melden
- "Property Irregularity Report" (PIR) ausfüllen und Kopie aufbewahren
-Quittungen, Belege aufbewahren
-Verlust von einzelnen Gepäckstücken aus einem Koffer kann ggfs. als ein Unterfall der Beschädigung angesehen werden, daher diesen ebenfalls unverzüglich bzw. binnen 7 Tagen bei aufgegebenem Gepäck melden