Entschädigung für Flugverspätung - ab 3 Stunden
gemäß EU Verordnung 261/2004
Wieviel ?
- 250 € bei Reisen bis 1500 km
- 400 € bei Reisen zwischen 1500 und 3500 km
- 600 € bei Langstrecke
Maßgeblich für die Entfernungsbemessung ist das Endziel.
Zusätzlich:
-bei Verspätungen von > 5 Stunden kann Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls Rückflug zum Abflugort gefordert werden
- bei Verspätungen gibt es auch das Recht auf Verpflegung, Telekommunikation und gegebenenfalls Hotelübernachtung
Unter welchen Voraussetzungen ?
- Flug von einem EU-Flughafen oder Flug mit einer EU-Fluggesellschaft von einem Flughafen aus einem Nicht-EU-Staat zu einem Flughafen der EU
-Vorliegen einer bestätigten Buchung , auch durch ein Reisebüro oder durch einen Vermittler
-Verspätung von mindestens 3 Stunden , maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel
-Kein Entlastungsgrund. Entlastungsgründe sind "außergewöhnliche Umstände". Als solche sind nicht ausreichend, also die Ansprüche der Passagiere bleiben zum Beispiel erhalten bei:
- Personalmangel, Organisationsproblemen, Überlastung
- nur pauschalem Hinweis auf schlechtes Wetter
- nur pauschalem Hinweis auf technischen Defekt
- Erkrankungen von Crewmitgliedern
Tipps:
-alle Belege sammeln
-führen Sie Kommunikation nachweisbar zBper e-mail. Keine Eingaben in Kontaktformulare mit nur einseitiger Nachweismöglichkeit, andernfalls zumindest Screenshots machen
- Foto von Anzeigetafel, möglichst schriftliche Bestätigung über Grund der Verspätung , bei Gesprächen Zeugen hinzuziehen, Namen notieren
-Zahlt die Fluggesellschaft nicht, ist anzuraten, zunächst schriftlich eine Zahlungsfrist zu setzen.
- prüfen Sie, ob bei der Abfertigung in einer für Sie verständlichen Sprache ein klar lesbarer Hinweis mit dem Wortlaut: „Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“vorhanden ist. Machen sie ein Foto oder protokollieren Sie, falls der Hinweis nicht vorhanden ist